Kinderreisepass

Information zur Ausstellung von Kinderreisepässen

Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden bei Beantragung eines Kinderreisepasses benötigt:

  1. Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei Antragstellung persönlich mit vorsprechen.
  2. Seit dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass –unabhängig vom Alter des Kindes- mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes auszustellen.
  3. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung den Antrag selbst mit unterschreiben. Diese Unterschrift findet sich im Kinderreisepass wieder. Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr ist dieses freigestellt, wenn sie bereits schreiben können.
  4. Vorlage der Geburtsurkunde und des alten/bisherigen Kinderausweises. Sollte noch kein Kinderausweis ausgestellt worden sein, oder nicht von der Gemeinde Fernwald ausgestellt, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde zwingend erforderlich.
  5. Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Wenn die Erklärung von beiden Elternteilen unterschrieben wurde, genügt die Vorsprache eines Elternteiles zur Antragstellung. Sollte ein Elternteil allein sorgeberechtigt sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  6. Weiterhin werden aktuelle Angaben zu Größe und zu Augenfarbe des Kindes benötigt.
  7. Gebühr: 13,-- Euro

 

Hinweis:

Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes hinsichtlich der Anerkennung des Kinderreisepasses zu informieren.

So wird zum Beispiel der deutsche Kinderreisepass seit dem 26.10.2006 nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt, sofern er nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurde.

Über die Internetadresse des Auswärtigen Amtes sind die jeweils geltenden Einreisebe-

stimmungen zu erhalten. www.auswaertiges-amt.de

Es wird empfohlen, diese Internetadresse bei Bedarf aufzurufen und die aktuellen Mitteilungen zu prüfen. Eine Prüfung durch die ausstellende Pass-bzw. Ausweisbehörde erfolgt nicht.

 

 

 

 

                 

ja
Ordnungsamt