Benutzungsrichtlinien für das Bürgermobil der Gemeinde Fernwald

1. Berechtigter Personenkreis
1) Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Fernwald
2) Seniorenarbeit
3) Alle örtlichen Vereine haben die Möglichkeit, das gemeindliche Bürgermobil im Rahmen der Vereinsjugendarbeit zu nutzen.
4) Gemeindeeigene Zwecke
Eine Nutzung durch Dritte für private Zwecke wird nicht zugelassen.

2. Vergabe
Die Verwaltung/Jugendpflege nimmt Reservierungen für das Bürgermobil entgegen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Eine Dauernutzung bzw. eine befristete Dauernutzung an bestimmten Tagen oder über bestimmte Zeiträume wird ausgeschlossen. Über die Reservierung erhalten die Benutzer durch die Verwaltung eine schriftliche Bestätigung.

3. Übergabe des Fahrzeuges
Das Fahrzeug wird dem jeweiligen Benutzer vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe überprüft die Verwaltung das Fahrzeug auf eventuelle Schäden. Die Vollständigkeit der Eintragungen im Fahrtenbuch ist ebenfalls zu prüfen. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug gereinigt zu übergeben und auf Kosten des Benutzers vollzutanken.

4. Kosten, Benutzungsentgelte
a) Der Benutzer trägt die jeweiligen anfallenden Benzinkosten.
b) Zusätzlich wird folgende Benutzungspauschale erhoben:
Benutzungspauschale Inlandsfahrten: 30,-- € / pro Tag
Benutzungspauschale Auslandsfahrten: 100,-- € / pro Tag
Die Benutzungspauschale wird mit der schriftlichen Bestätigung nach § 2 angefordert und ist vor Antritt der Fahrt bei der Gemeindekasse zu entrichten. Die Zahlung des Benutzungsentgeltes ist durch Vorlage einer Einzahlungsquittung nachzuweisen.

5. Pflege und Wartung
Der Bauhof ist für die Pflege und Wartung des Bürgermobils verantwortlich. Das Fahrzeug ist ständig in einem sauberen Zustand zu halten. Die Werbeflächen dürfen nur per Hand gewaschen werden. Die Reinigung des Fahrzeuges in einer Waschanlage oder mit einem Dampfstrahlgerät ist verboten.