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Benutzungsrichtlinien
für das Bürgermobil der Gemeinde Fernwald 1.
Berechtigter Personenkreis
1) Kinder-
und Jugendarbeit der Gemeinde Fernwald
2) Seniorenarbeit
3) Alle örtlichen Vereine haben die Möglichkeit, das gemeindliche Bürgermobil
im Rahmen der Vereinsjugendarbeit zu nutzen.
4) Gemeindeeigene Zwecke
Eine Nutzung
durch Dritte für private Zwecke wird nicht zugelassen.
2.
Vergabe
Die
Verwaltung/Jugendpflege nimmt Reservierungen für das Bürgermobil entgegen. Die
Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Eine
Dauernutzung bzw. eine befristete Dauernutzung an bestimmten Tagen oder über
bestimmte Zeiträume wird ausgeschlossen. Über die
Reservierung erhalten die Benutzer durch die Verwaltung eine schriftliche
Bestätigung.
3.
Übergabe des Fahrzeuges
Das Fahrzeug
wird dem jeweiligen Benutzer vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe überprüft
die Verwaltung das Fahrzeug auf eventuelle Schäden. Die Vollständigkeit der
Eintragungen im Fahrtenbuch ist ebenfalls zu prüfen. Bei Rückgabe ist das
Fahrzeug gereinigt zu übergeben und auf Kosten des Benutzers vollzutanken.
4.
Kosten, Benutzungsentgelte
a) Der
Benutzer trägt die jeweiligen anfallenden Benzinkosten.
b) Zusätzlich wird folgende Benutzungspauschale erhoben:
Benutzungspauschale Inlandsfahrten: 30,-- € / pro Tag
Benutzungspauschale Auslandsfahrten: 100,-- € / pro Tag
Die
Benutzungspauschale wird mit der schriftlichen Bestätigung nach § 2
angefordert und ist vor Antritt der Fahrt bei der Gemeindekasse zu entrichten.
Die Zahlung des Benutzungsentgeltes ist durch Vorlage einer Einzahlungsquittung
nachzuweisen.
5.
Pflege und Wartung
Der Bauhof
ist für die Pflege und Wartung des Bürgermobils verantwortlich. Das Fahrzeug
ist ständig in einem sauberen Zustand zu halten. Die Werbeflächen dürfen nur
per Hand gewaschen werden. Die Reinigung des Fahrzeuges in einer Waschanlage
oder mit einem Dampfstrahlgerät ist verboten.
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