| Ortssatzungen
Die Hessische Gemeindeordnung gibt den Gemeinden das Recht,
durch den Erlass von Satzungen und Verordnungen "die Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft" für alle Bürger und Einwohner verbindlich zu
regeln, soweit andere gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Von diesem
Recht hat die Gemeindevertretung durch den Erlass der nachstehend aufgeführten
Satzungen und Verordnungen Gebrauch gemacht.
Sofern Sie den vollständigen Wortlaut einer Gemeindesatzung benötigen,
stellen wir Ihnen diese auf Anforderung gerne in Form einer PDF-Datei kostenlos
zur Verfügung.
Für die Überlassung der Texte in gedruckter Form sind nach der
Verwaltungskostensatzung von Ihnen die anfallenden Kopierkosten zu entrichten.
Wenden Sie sich diesbezüglich an Herrn Frank Stein (Tel.: 06404-912923 oder per
e-mail: stein@fernwald.de)
Klicken Sie auf eine der nachstehenden
Satzungen, um entsprechende Informationen zu erhalten:
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Dachgestaltungssatzung
Mit dieser Satzung wird für gewisse Geltungsbereiche abweichend von den
Bebauungsplänen die Errichtung von Dachgauben unter Beachtung der in dieser
Satzung genannten Bedingungen für zulässig erklärt bzw. Dachneigungen
zugelassen.
Dorferneuerung
"Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur
Dorferneuerung"
Die Gemeinde gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung von
Fachwerkfassaden den betreffenden Hauseigentümern auf Antrag Zuschüsse. Die
Bemessung der finanziellen Unterstützung und das Antrags- und
Bewilligungsverfahren sind in den Richtlinien näher beschrieben.
Die Gemeinde Fernwald gewährt zu den förderungsfähigen und nachgewiesenen
Aufwendungen folgende Zuschüsse zur Erhaltung und Wiederherstellung von
Fachwerkfassaden auf Antrag: 25 % bei der erstmaligen Freilegung von
Fachwerkfassaden, 10 % bei der Renovierung bereits freiliegenden
Fachwerkfassaden. Nicht förderungsfähig sind Eigenleistungen.
Entschädigungssatzung
Die Entschädigungssatzung regelt die finanziellen Ansprüche der
Mandatsträger und ehrenamtlich tätigen Personen auf Verdienstausfall,
Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen und Reisekosten, die ihnen wegen der
Ausübung der Tätigkeit zustehen.
Entwässerungssatzung
Die Entwässerungssatzung erläutert, was unter den Begriffen "Abwasser",
"Abwasseranlagen" und "Entwässerungseinrichtungen"
im Sinne des Ortsrechtes zu verstehen ist. Ferner ist in ihr geregelt,
in welcher Art und Weise das auf den Grundstücken anfallende Abwasser
zu behandeln und zu entsorgen ist und wie Abwasser beschaffen sein muss
bzw. darf. Darüber hinaus gibt sie Auskunft über die Bemessung und Höhe
der zu entrichtenden Gebühren und Beiträge für den Anschluss der Grundstücke
an die Entwässerungseinrichtungen und für die Einleitung des Abwassers. Entsprechende
Gebührenordnung
Erdablagerung
"Benutzungs- und Gebührenordnung für den Betrieb der Ablagerungsstelle
für Erdaushub zum Zwecke der Rekultivierung der ehemaligen Raketenstation
im OT Albach"
Zum Zwecke der Rekultivierung der ehemaligen Raketenstation im Ortsteil
Albach kann dort Erdmaterial abgelagert werden. Die Benutzungs- und Gebührenordnung
legt fest, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen dies geschehen
kann.
Preise
nach oben Erschließungsbeitragssatzung
Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die finanzielle Beteiligung
der Anlieger an den Kosten für die erstmalige Herstellung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen.
Entsprechende
Gebührenordnung
Feuerwehr:
"Satzung über
die Freiwilligen Feuerwehren"
Mit dieser Satzung ist geregelt, dass in allen drei Ortsteilen unserer
Gemeinde die Freiwillige Feuerwehren als öffentliche Feuerwehren eingerichtet
sind. Aufgabe der Feuerwehren ist der
abwehrende Brandschutz, die technische Unfallhilfe und die Hilfeleistung
in sonstigen Fällen sowie die Übernahme des Brandsicherheitsdienstes.
Nach der Satzung gliedern sich die Feuerwehren
in die Einsatzabteilungen, die Alters- und Ehrenabteilungen und die Jugendabteilungen.
Des weiteren enthält sie Regelungen über die Aufnahme und Zugehörigkeit
von Personen zu den Feuerwehren, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörige,
Regelungen über die Leitung der Feuerwehren und deren Ausschüsse, das
Versammlungsrecht, die Wahlen des Gemeindebrandinspektors und der Leiter
der Feuerwehren.
Feuerwehr:
"Satzung
über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren und Gebührenverzeichnis
zur Feuerwehrgebührensatzung"
Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Bränden und Katastrophen in
Folge von Naturereignissen ist für den Geschädigten stets gebührenfrei.
Ebenso werden für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr keine
Gebühren oder Kosten erhoben ( § 61 Abs. 1 und 5 Hess. Gesetz für den
Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz - HBKG). Allerdings
sagt der § 61 HBKG in seinen Absätzen 2 bis 4 auch aus, dass unter bestimmten
Voraussetzungen auf der Grundlage einer zu erlassenden Gemeindesatzung und einer
entsprechenden Gebührenordnung für das Tätigwerden der Feuerwehren Gebühren
und Kosten zu erheben sind. Auf Grund des erheblichen Umfanges dieser
Gebührenordnung wird hier auf eine Auflistung verzichtet. Die Gebührenordnung
kann jedoch jederzeit, zu den allgemein üblichen Sprechzeiten, in der
Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
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Feuerwehr:
"Ordnungen der Jugendfeuerwehren
Albach, Annerod und Steinbach"
Diese Ordnungen für die Jugendfeuerwehren regeln deren innere Organisation.
Friedhofssatzung:
Friedhofs- und Bestattungsordnung
und Gebührensatzung zur vorgenannten Satzung
Die Friedhofs- und Bestattungsordnung beinhaltet die allgemeinen Ordnungs-
und Bestattungsvorschriften für die Friedhöfe. Sie regelt ferner welche
Grabarten es gibt und wie sie zu gestalten sind, wie Grabeinfassungen
und Einfriedungen herzustellen und zu unterhalten sind und wie Grabstellen
zu unterhalten sind. Für die Benutzung
der Friedhöfe und deren Einrichtungen wurden mit der erlassenen Gebührensatzung
zur Friedhofs- und Bestattungsordnung die Kosten für die Inanspruchnahme
festgesetzt.
Entsprechende
Gebührenordnung
Gemeindevertretung:
"Geschäftsordnung
für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse"
Die Geschäftsordnung regelt, wie die einzelnen Sitzungen des Parlamentes
und der Ausschüsse vorzubereiten sind und wie deren Verlauf zu gestalten ist.
Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das "Grund- und Verfassungsstatut" einer
jeden Gemeinde. In ihr wird geregelt die Zahl der Stellvertreter/innen der oder
des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, die Zuständigkeitsabgrenzung und
Übertragung von Aufgaben der Gemeindevertretung zur abschließenden Regelung
auf den Gemeindevorstand, die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, die
Abgrenzung der Ortsbezirke und die Einrichtung von Ortsbeiräten sowie die
Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder, die Möglichkeit zur Verleihung von
Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen an verdiente Mitbürgerinnen und
Mitbürger und die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde.
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Hundesteuer:
"Satzung über das erheben einer Hundesteuer"
Das Halten von Hunden innerhalb des Gemeindegebietes von Fernwald
ist nach dieser Satzung steuerpflichtig. Die erlassene Hundesteuersatzung
regelt den Zeitpunkt des Entstehens und das Ende der Steuerpflicht, die
Höhe der Steuer und das Melde- und Erhebungsverfahren. Darüber hinaus
sind in der Satzung Regelungen getroffen, nach denen Steuerbefreiungen
und Steuerermäßigungen in bestimmten Fällen gewährt werden können.
Entsprechende
Gebührenordnung
Kindergärten:
"Satzung über die Mitwirkung
der Eltern in den Kindergärten"
Die Eltern der Kindergartenkinder haben nach dieser Satzung das Recht,
an gewissen Entscheidungen, die die Kindergärten betreffen, mitzuwirken.
Die Wahrnehmung ihrer Rechte geschieht in der Form, dass sie nach den
Vorgaben dieser Satzung in Elternversammlungen ihre Elternbeiräte wählen
und für alle Kindergärten zusammen einen Kindergartenbeirat bilden. Die
gebildeten Gremien vertreten die Kindergärten gegenüber der Gemeinde und
den Kindergartenleitungen und werden so als Interessenvertreter in die
Entscheidungen des Gemeindeparlamentes mit eingebunden.
Kindergärten:
"Satzung über die Benutzung
der Kindergärten"
Die Satzung über die Benutzung der Kindergärten bestimmt den Kreis der
Berechtigten, die die Kindergärten besuchen können, die täglichen
Betreuungszeiten, das Aufnahme- und Abmeldeverfahren, die Rechte und Pflichten
sowohl der Eltern als auch der Kindergartenleitung und legt fest, dass für den
Besuch des Kindergartens nach Maßgabe einer besonderen Gebührensatzung
Betreuungsgebühren zu entrichten sind.
Entsprechende
Gebührenordnung
Kindergärten:
"Gebührensatzung
zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten"
Für den Besuch eines Kindes in einem der Kindergärten sind von den Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten entsprechende Betreuungsgebühren zu entrichten. Die
Höhe der Betreuungsgebühren und der Gebühren für die sonstigen Leistungen
(z.B. Verpflegungsentgelt) sowie das Verfahren zur Erhebung der Gebühren wird
in dieser Satzung festgelegt.
Entsprechende
Gebührenordnung
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Kostenerstattungssatzung:
"Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c
BauGB"
Die Ausweisung und Schaffung von Bau- und Siedlungsflächen erfordert nach
den Bestimmungen des Baugesetzbuches Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zur
Finanzierung solcher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht auf der Grundlage
dieser Satzung die Möglichkeit, Kostenerstattungsbeträge von den Eigentümern,
Vorhabenträger oder Erbbauberechtigten zu erheben.
Ortsbeiräte:
"Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte"
Die Geschäftsordnung regelt, wie die einzelnen Sitzungen der Ortsbeiräte
vorzubereiten sind und wie deren Verlauf zu gestalten ist.
Seniorenbeirat:
"Satzung über die Bildung, die Zusammensetzung und die Aufgaben eines
Seniorenbeirates"
Dise Satzung regelt das Verfahren zur Bildung, die Zusammensetzung, die
Aufgaben und den Geschäftsablauf des Fernwalder Seniorenbeirates.
Sondernutzung:
"Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen"
Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Straßenflächen und
Gehwegen sowie deren Einrichtungen) zu anderen als zu Verkehrszwecken ist nach
dieser Satzung und verkehrsrechtlichen Vorschriften genehmigungs- und
gegebenenfalls auch gebührenpflichtig. Unter
Sondernutzung zu verstehen ist z.B. das Aufstellen von Baugerüsten und die
vorübergehende Lagerung von Baumaterialien auf Gehwegen oder Fahrbahnen sowie
die Inanspruchnahme der genannten Flächen zum Zwecke der Werbung oder des
Verkaufs usw.
Entsprechende Gebührenordnung
Spielapparatesteuer:
"Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und das
Spielen um Geld oder Sachwerte"
Die Aufstellung und der Betrieb von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten in
öffentlich zuggängigen Räumen oder auf öffentlichen Plätzen ist
steuerpflichtig nach Maßgabe dieser Satzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob
es sich um Geräte mit Gewinnmöglichkeiten (z.B. Geldspielautomaten) oder ohne
Gewinnmöglichkeiten (Flipper, Tischfußball, Billard usw.) handelt. Die Satzung
gibt Auskunft über die Höhe der Steuersätze und das Besteuerungsverfahren
selbst.
Entsprechende
Gebührenordnung
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Stellplatz-
und Ablösesatzung
Für die Gemeinde Fernwald wird mit dieser Satzung bestimmt, dass bauliche
und sonstige Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur
errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Zahl
und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige
Garagen, Stellplätze und Abstellplätze). Gleiches gilt bei der Veränderung
von Anlagen. Gleichzeitig wird die Zahl der einzurichtenden Pflichtplätze
festgelegt, sowie vorgeschrieben, wie Garagen, Stell- und Abstellplätze zu
gestalten sind und welche Mindestgrößen sie haben müssen. Sofern
ausnahmsweise und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Verpflichtungen zur
Schaffung und Bereitstellung von Garagen, Stell- und Abstellplätzen in den in
der Satzung genannten Geltungsbereichen nicht erfüllt werden können, kann die
Verpflichtung durch die Entrichtung eines Geldbetrages abgelöst werden.
Straßenbeitragssatzung
Die Straßenbeitragssatzung regelt die finanzielle Beteiligung der Anlieger
an den Kosten für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen.
Entsprechende Gebührenordnung
Straßenreinigungssatzung
Mit der Straßenreinigungssatzung hat die Gemeinde die ihr obliegende
Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege
und Plätze auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht
umfasst die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst. In der Satzung
wird umfassend dargelegt, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang die
Anlieger ihren Verpflichtungen nachzukommen haben.
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Vereinsförderungsrichtlinien
In Anerkennung und Bedeutung des Vereinswesens ist die Gemeinde Fernwald
bestrebt, die örtlichen Vereine im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf
der Grundlage Vereinsförderungsrichtlinien zu unterstützen und damit das
Vereinsleben zu fördern. Gleichzeitig soll dadurch den Vereinen eine gesunde
Breitenarbeit ermöglicht und eine gleichmäßige gerechte und überschaubare
Förderung erreicht werden.
Verwaltungskostensatzung
Für die einzelnen Amtshandlungen der Gemeindeverwaltung sind
Verwaltungsgebühren zu entrichten. In der Verwaltungskostensatzung sind die
gebührenpflichtigen Amtshandlungen aufgelistet und die Höhe der jeweiligen
Gebühren festgelegt und das Verfahren zur Erhebung geregelt.
Wasserbeitrags-
und Gebührensatzung
Die Wasserbeitrags- und Gebührensatzung gibt Auskunft über die Bemessung
und Höhe der zu entrichtenden Gebühren und Beiträge für den Anschluss der
Grundstücke an die Wasserversorgungsanlagen und die Höhe der
Wasserverbrauchsgebühren.
Entsprechende Gebührenordnung
Wasserversorgungssatzung:
Die Wasserversorgungssatzung regelt, in welcher Art und Weise die
einzelnen Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde
anzuschließen sind und wie die Wasserverbrauchsanlagen auf den Grundstücken
beschaffen sein müssen.
Entsprechende Gebührenordnung
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