Ortssatzungen 

Die Hessische Gemeindeordnung gibt den Gemeinden das Recht, durch den Erlass von Satzungen und Verordnungen "die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" für alle Bürger und Einwohner verbindlich zu regeln, soweit andere gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Von diesem Recht hat die Gemeindevertretung durch den Erlass der nachstehend aufgeführten Satzungen und Verordnungen Gebrauch gemacht.

Sofern Sie den vollständigen Wortlaut einer Gemeindesatzung benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anforderung gerne in Form einer PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.
Für die Überlassung der Texte in gedruckter Form sind nach der Verwaltungskostensatzung von Ihnen die anfallenden Kopierkosten zu entrichten.

Wenden Sie sich diesbezüglich an Herrn Frank Stein (Tel.: 06404-912923 oder per e-mail: stein@fernwald.de)

Klicken Sie auf eine der nachstehenden Satzungen, um entsprechende Informationen zu erhalten:

 

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Dachgestaltungssatzung
Mit dieser Satzung wird für gewisse Geltungsbereiche abweichend von den Bebauungsplänen die Errichtung von Dachgauben unter Beachtung der in dieser Satzung genannten Bedingungen für zulässig erklärt bzw. Dachneigungen zugelassen.

Dorferneuerung
"Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung"
Die Gemeinde gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung von Fachwerkfassaden den betreffenden Hauseigentümern auf Antrag Zuschüsse. Die Bemessung der finanziellen Unterstützung und das Antrags- und Bewilligungsverfahren sind in den Richtlinien näher beschrieben.

Die Gemeinde Fernwald gewährt zu den förderungsfähigen und nachgewiesenen Aufwendungen folgende Zuschüsse zur Erhaltung und Wiederherstellung von Fachwerkfassaden auf Antrag: 25 % bei der erstmaligen Freilegung von Fachwerkfassaden, 10 % bei der Renovierung bereits freiliegenden Fachwerkfassaden. Nicht förderungsfähig sind Eigenleistungen. 

Entschädigungssatzung
Die Entschädigungssatzung regelt die finanziellen Ansprüche der Mandatsträger und ehrenamtlich tätigen Personen auf Verdienstausfall, Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen und Reisekosten, die ihnen wegen der Ausübung der Tätigkeit zustehen.

Entwässerungssatzung
Die Entwässerungssatzung erläutert, was unter den Begriffen "Abwasser", "Abwasseranlagen" und "Entwässerungseinrichtungen" im Sinne des Ortsrechtes zu verstehen ist. Ferner ist in ihr geregelt, in welcher Art und Weise das auf den Grundstücken anfallende Abwasser zu behandeln und zu entsorgen ist und wie Abwasser beschaffen sein muss bzw. darf. Darüber hinaus gibt sie Auskunft über die Bemessung und Höhe der zu entrichtenden Gebühren und Beiträge für den Anschluss der Grundstücke an die Entwässerungseinrichtungen und für die Einleitung des Abwassers.
Entsprechende Gebührenordnung

Erdablagerung
"Benutzungs- und Gebührenordnung für den Betrieb der Ablagerungsstelle für Erdaushub zum Zwecke der Rekultivierung der ehemaligen Raketenstation im OT Albach"

Zum Zwecke der Rekultivierung der ehemaligen Raketenstation im Ortsteil Albach kann dort Erdmaterial abgelagert werden. Die Benutzungs- und Gebührenordnung legt fest, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen dies geschehen kann.
Preise

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Erschließungsbeitragssatzung
Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die finanzielle Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Entsprechende Gebührenordnung

Feuerwehr:
"Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren"

Mit dieser Satzung ist geregelt, dass in allen drei Ortsteilen unserer Gemeinde die Freiwillige Feuerwehren als öffentliche Feuerwehren eingerichtet sind.
Aufgabe der Feuerwehren ist der abwehrende Brandschutz, die technische Unfallhilfe und die Hilfeleistung in sonstigen Fällen sowie die Übernahme des Brandsicherheitsdienstes. Nach der Satzung gliedern sich die Feuerwehren in die Einsatzabteilungen, die Alters- und Ehrenabteilungen und die Jugendabteilungen. Des weiteren enthält sie Regelungen über die Aufnahme und Zugehörigkeit von Personen zu den Feuerwehren, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörige, Regelungen über die Leitung der Feuerwehren und deren Ausschüsse, das Versammlungsrecht, die Wahlen des Gemeindebrandinspektors und der Leiter der Feuerwehren.

Feuerwehr:
"Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren und Gebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührensatzung"

Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Bränden und Katastrophen in Folge von Naturereignissen ist für den Geschädigten stets gebührenfrei. Ebenso werden für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr keine Gebühren oder Kosten erhoben ( § 61 Abs. 1 und 5 Hess. Gesetz für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz - HBKG). Allerdings sagt der § 61 HBKG in seinen Absätzen 2 bis 4 auch aus, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf der Grundlage einer zu erlassenden Gemeindesatzung und einer entsprechenden Gebührenordnung für das Tätigwerden der Feuerwehren Gebühren und Kosten zu erheben sind. Auf Grund des erheblichen Umfanges dieser Gebührenordnung wird hier auf eine Auflistung verzichtet. Die Gebührenordnung kann jedoch jederzeit, zu den allgemein üblichen Sprechzeiten, in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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Feuerwehr:
"Ordnungen der Jugendfeuerwehren Albach, Annerod und Steinbach"

Diese Ordnungen für die Jugendfeuerwehren regeln deren innere Organisation.

Friedhofssatzung:
Friedhofs- und Bestattungsordnung und Gebührensatzung zur vorgenannten Satzung

Die Friedhofs- und Bestattungsordnung beinhaltet die allgemeinen Ordnungs- und Bestattungsvorschriften für die Friedhöfe. Sie regelt ferner welche Grabarten es gibt und wie sie zu gestalten sind, wie Grabeinfassungen und Einfriedungen herzustellen und zu unterhalten sind und wie Grabstellen zu unterhalten sind.
Für die Benutzung der Friedhöfe und deren Einrichtungen wurden mit der erlassenen Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung die Kosten für die Inanspruchnahme festgesetzt.
Entsprechende Gebührenordnung

Gemeindevertretung:
"Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse"

Die Geschäftsordnung regelt, wie die einzelnen Sitzungen des Parlamentes und der Ausschüsse vorzubereiten sind und wie deren Verlauf zu gestalten ist.

Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das "Grund- und Verfassungsstatut" einer jeden Gemeinde. In ihr wird geregelt die Zahl der Stellvertreter/innen der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, die Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben der Gemeindevertretung zur abschließenden Regelung auf den Gemeindevorstand, die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, die Abgrenzung der Ortsbezirke und die Einrichtung von Ortsbeiräten sowie die Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder, die Möglichkeit zur Verleihung von Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen an verdiente Mitbürgerinnen und Mitbürger und die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde.

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Hundesteuer:
"Satzung über das erheben einer Hundesteuer"

Das Halten von Hunden innerhalb des Gemeindegebietes von Fernwald ist nach dieser Satzung steuerpflichtig. Die erlassene Hundesteuersatzung regelt den Zeitpunkt des Entstehens und das Ende der Steuerpflicht, die Höhe der Steuer und das Melde- und Erhebungsverfahren. Darüber hinaus sind in der Satzung Regelungen getroffen, nach denen Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen in bestimmten Fällen gewährt werden können.
Entsprechende Gebührenordnung

Kindergärten:
"Satzung über die Mitwirkung der Eltern in den Kindergärten"

Die Eltern der Kindergartenkinder haben nach dieser Satzung das Recht, an gewissen Entscheidungen, die die Kindergärten betreffen, mitzuwirken. Die Wahrnehmung ihrer Rechte geschieht in der Form, dass sie nach den Vorgaben dieser Satzung in Elternversammlungen ihre Elternbeiräte wählen und für alle Kindergärten zusammen einen Kindergartenbeirat bilden. Die gebildeten Gremien vertreten die Kindergärten gegenüber der Gemeinde und den Kindergartenleitungen und werden so als Interessenvertreter in die Entscheidungen des Gemeindeparlamentes mit eingebunden.

Kindergärten:
"Satzung über die Benutzung der Kindergärten"

Die Satzung über die Benutzung der Kindergärten bestimmt den Kreis der Berechtigten, die die Kindergärten besuchen können, die täglichen Betreuungszeiten, das Aufnahme- und Abmeldeverfahren, die Rechte und Pflichten sowohl der Eltern als auch der Kindergartenleitung und legt fest, dass für den Besuch des Kindergartens nach Maßgabe einer besonderen Gebührensatzung Betreuungsgebühren zu entrichten sind.
Entsprechende Gebührenordnung

Kindergärten:
"Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten"

Für den Besuch eines Kindes in einem der Kindergärten sind von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entsprechende Betreuungsgebühren zu entrichten. Die Höhe der Betreuungsgebühren und der Gebühren für die sonstigen Leistungen (z.B. Verpflegungsentgelt) sowie das Verfahren zur Erhebung der Gebühren wird in dieser Satzung festgelegt.
Entsprechende Gebührenordnung

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Kostenerstattungssatzung:
"Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c BauGB"

Die Ausweisung und Schaffung von Bau- und Siedlungsflächen erfordert nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zur Finanzierung solcher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht auf der Grundlage dieser Satzung die Möglichkeit, Kostenerstattungsbeträge von den Eigentümern, Vorhabenträger oder Erbbauberechtigten zu erheben.

Ortsbeiräte:
"Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte"

Die Geschäftsordnung regelt, wie die einzelnen Sitzungen der Ortsbeiräte vorzubereiten sind und wie deren Verlauf zu gestalten ist.

Seniorenbeirat:
"Satzung über die Bildung, die Zusammensetzung und die Aufgaben eines Seniorenbeirates"

Dise Satzung regelt das Verfahren zur Bildung, die Zusammensetzung, die Aufgaben und den Geschäftsablauf des Fernwalder Seniorenbeirates.

Sondernutzung:
"Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen"

Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Straßenflächen und Gehwegen sowie deren Einrichtungen) zu anderen als zu Verkehrszwecken ist nach dieser Satzung und verkehrsrechtlichen Vorschriften genehmigungs- und gegebenenfalls auch gebührenpflichtig.
Unter Sondernutzung zu verstehen ist z.B. das Aufstellen von Baugerüsten und die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien auf Gehwegen oder Fahrbahnen sowie die Inanspruchnahme der genannten Flächen zum Zwecke der Werbung oder des Verkaufs usw.
Entsprechende Gebührenordnung

Spielapparatesteuer:
"Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und das Spielen um Geld oder Sachwerte"

Die Aufstellung und der Betrieb von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten in öffentlich zuggängigen Räumen oder auf öffentlichen Plätzen ist steuerpflichtig nach Maßgabe dieser Satzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Geräte mit Gewinnmöglichkeiten (z.B. Geldspielautomaten) oder ohne Gewinnmöglichkeiten (Flipper, Tischfußball, Billard usw.) handelt. Die Satzung gibt Auskunft über die Höhe der Steuersätze und das Besteuerungsverfahren selbst.
Entsprechende Gebührenordnung

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Stellplatz- und Ablösesatzung
Für die Gemeinde Fernwald wird mit dieser Satzung bestimmt, dass bauliche und sonstige Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige Garagen, Stellplätze und Abstellplätze). Gleiches gilt bei der Veränderung von Anlagen. Gleichzeitig wird die Zahl der einzurichtenden Pflichtplätze festgelegt, sowie vorgeschrieben, wie Garagen, Stell- und Abstellplätze zu gestalten sind und welche Mindestgrößen sie haben müssen.
Sofern ausnahmsweise und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Verpflichtungen zur Schaffung und Bereitstellung von Garagen, Stell- und Abstellplätzen in den in der Satzung genannten Geltungsbereichen nicht erfüllt werden können, kann die Verpflichtung durch die Entrichtung eines Geldbetrages abgelöst werden.

Straßenbeitragssatzung
Die Straßenbeitragssatzung regelt die finanzielle Beteiligung der Anlieger an den Kosten für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Entsprechende Gebührenordnung

Straßenreinigungssatzung
Mit der Straßenreinigungssatzung hat die Gemeinde die ihr obliegende Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst. In der Satzung wird umfassend dargelegt, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang die Anlieger ihren Verpflichtungen nachzukommen haben.

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Vereinsförderungsrichtlinien
In Anerkennung und Bedeutung des Vereinswesens ist die Gemeinde Fernwald bestrebt, die örtlichen Vereine im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf der Grundlage Vereinsförderungsrichtlinien zu unterstützen und damit das Vereinsleben zu fördern. Gleichzeitig soll dadurch den Vereinen eine gesunde Breitenarbeit ermöglicht und eine gleichmäßige gerechte und überschaubare Förderung erreicht werden.

Verwaltungskostensatzung
Für die einzelnen Amtshandlungen der Gemeindeverwaltung sind Verwaltungsgebühren zu entrichten. In der Verwaltungskostensatzung sind die gebührenpflichtigen Amtshandlungen aufgelistet und die Höhe der jeweiligen Gebühren festgelegt und das Verfahren zur Erhebung geregelt.

Wasserbeitrags- und Gebührensatzung
Die Wasserbeitrags- und Gebührensatzung gibt Auskunft über die Bemessung und Höhe der zu entrichtenden Gebühren und Beiträge für den Anschluss der Grundstücke an die Wasserversorgungsanlagen und die Höhe der Wasserverbrauchsgebühren.
Entsprechende Gebührenordnung

Wasserversorgungssatzung:
Die Wasserversorgungssatzung regelt, in welcher Art und Weise die einzelnen Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde anzuschließen sind und wie die Wasserverbrauchsanlagen auf den Grundstücken beschaffen sein müssen.
Entsprechende Gebührenordnung

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