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Aktuelles

Ehrenamtstag 2025


Hinweis zur Richtlinie der Gemeinde Fernwald

zur Durchführung eines Ehrenamtstages

für die Ehrung von Personen mit langjährigen,

aktiv erworbenen Verdiensten im Ehrenamt

vom 26. September 2023


Die bisherige Ehrungsrichtlinie von 2015 wurde überarbeitet, so dass anstelle eines jährlichen Neujahrsempfangs alle 3 Jahre ein Ehrenamtstag stattfinden soll. Dieser findet erstmalig im Jahr 2025 am Sonntag, dem 29. Juni 2025, in und rund um die Fernwaldhalle statt. In diesem Rahmen sollen Personen mit langjährigen, aktiv erworbenen Verdiensten etc. geehrt werden. Die ortsansässigen Vereine haben die Möglichkeit, sich an diesem Tag zu präsentieren.

Gemäß Absatz 3 der nachstehend abgedruckten Ehrungsrichtlinie bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Vereine und Institutionen geeignete Personen bis zum 31. März 2025 vorzuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich mit ausführlicher Begründung an den Gemeindevorstand zu richten (Gemeindevorstand der Gemeinde Fernwald, Oppenröder Straße 01, 35463 Fernwald).


Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdruck haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen (Vorzimmer des Bürgermeisters, Tel. 06404/9129-19).

Der Gemeindevorstand

 

Manuel Rosenke

Bürgermeister

 


Richtlinie der Gemeinde Fernwald zur Durchführung

eines Ehrenamtstages

für die Ehrung von Personen mit langjährigen,

aktiv erworbenen Verdiensten im Ehrenamt

vom 26. September 2023

 

Unsere Gesellschaft braucht das Ehrenamt und sie lebt davon. Deshalb ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements außerordentlich wichtig. Ohne das ehrenamtliche Engagement wäre das gesellschaftliche und kulturelle Leben deutlich ärmer und käme sogar in gewissen Bereichen zum Erliegen. Aus diesem Grund wird der Tag des Ehrenamtes in Fernwald durchgeführt. Der Ehrenamtstag wird alle 3 Jahre durchgeführt – erstmals im Jahr 2025.

(1)

Bis zu fünf Personen können an dem Ehrenamtstag geehrt werden, die sich durch eine langjährige, aktive Tätigkeit in örtlichen Einrichtungen bzw. Vereinen mit öffentlichen, sozialen, kirchlichen, kulturellen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben und einer Ehrung würdig sind. Darüber hinaus sollen überragende Leistungen, z.B. aus dem sportlichen Bereich geehrt werden.

(2)

Jede Bürgerin und jeder Bürger, jede Institution und jeder Verein hat die Möglichkeit, eine(n) ehrenamtliche(n) Tätige(n) oder z.B. Sportler(in) für seine Leistungen vorzuschlagen. Die Auszeichnung von Sportlern o.ä. beginnt mit Wettkämpfen ab Landesebene aufwärts.

(3)

Der Vorschlag ist schriftlich mit Vor- u. Zuname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift und ausführlicher Begründung gem. Anlage (Antragsformular) bis zum 31. März im jeweiligen Kalenderjahr der Durchführung des Ehrenamtstages beim Gemeindevorstand einzureichen. Der Aufruf hierzu erfolgt acht Wochen vorher öffentlich in den Fernwald Nachrichten. Die Vorschläge werden vertraulich behandelt. Die endgültige Auswahl der zu Ehrenden erfolgt ausschließlich durch den Gemeindevorstand.

(4)

Die vorgeschlagenen Personen müssen ihre Tätigkeit mindestens über zehn Jahre in Fernwald ausgeübt haben. Die Tätigkeit muss in der Freizeit und unentgeltlich geleistet worden sein. Diese Kriterien gelten nicht für Sportler, die überragende Leistungen erbracht haben

(5)

Die zu ehrenden Bürgerinnen oder Bürger erhalten für ihr soziales Engagement die Ehrenamtsnadel der Gemeinde Fernwald und eine Ehrenurkunde.

(6)

Die Auszeichnung kann auch für eine selbstlose, aufopfernde, spontane Hilfeleistung z.B. aus großer Gefahr ausgesprochen werden.

(7)

Die Ehrung findet im Rahmen des Ehrentages der Gemeinde Fernwald statt, der in der Regel jeweils im Frühsommer (vor Beginn der Schulsommerferien) durchgeführt wird. Die Ehrung wird durch den Bürgermeister und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorgenommen. Die Einladung richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere Neubürgerinnen und Neubürger sowie Vereine. Öffentliche Dienststellen (z.B. Schulen) sind ebenfalls einzuladen.

(8)

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Richtlinie der Gemeinde Fernwald für die Ehrung von Personen mit langjährigen, aktiv erworbenen Verdiensten im Ehrenamt vom 08. Dezember 2015 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Fernwald, den 26. September 2023

 

Rosenke

Bürgermeister