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Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Gießen


Landkreis Gießen. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest


Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.


Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.


Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.


Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.


Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de