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Beschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest entfallen


Landkreis Gießen. Die Beschränkungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Gießen werden beendet. Das Veterinäramt hebt am Freitag, 19. Dezember, die in den vergangenen Wochen erlassenen Allgemeinverfügungen wieder auf.


Damit enden für alle Vogelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung und das Ausstellungsverbot, ebenso die Pflicht für verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Auch die Überwachungszone, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Wetteraukreis eingerichtet worden war und Teile des Landkreises Gießen umfasste, wird aufgehoben. 


Die Regelungen zum Schutz vor der Geflügelpest waren im Oktober gemäß den Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheut (FLI) angeordnet worden, nachdem in weiten Teilen Deutschlands und Hessens  – auch im Landkreis Gießen – im Zusammenhang mit dem Vogelzug vermehrt tote und infizierte Wildvögel gefunden worden waren. Betroffen waren vor allem Kraniche. Insgesamt wurde im Landkreis Gießen zwischen dem 19. Oktober und dem 3. November bei 35 tot aufgefundenen Kranichen und vier Störchen Geflügelpest festgestellt. Die Fundorte betrafen nicht nur die bekannten Zugvögel-Rastgebiete an Seen und Gewässern, sondern verteilten sich über den gesamten Landkreis. Nach diesem Zeitraum kam es zu keinen weiteren gehäuften Funden infizierter Wildvögel. Es wurden seither noch insgesamt fünf mit Geflügelpest infizierte Wildgänse, Kraniche und Graureiher in Lich, Hungen und Gießen gefunden. Weil auch der Zug der Kraniche vorüber ist, werden die Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung und der Geflügelpest beendet.


Biosicherheitsmaßnahmen in Haltungen weiterhin beachten


Eine vollständige Entwarnung kann jedoch nicht gegeben werden. „Das Veterinäramt beobachtet das Geflügelpestgeschehen weiterhin und bewertet dieses ständig neu“, erklärt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. Es ist davon auszugehen, dass das Virus unter Wildvögeln dauerhaft verbreitet ist und vor allem Wasservögel wie Enten und Gänse auch infiziert sein können, ohne zu erkranken. Wer Vögel bzw. Geflügel hält, sollte darum weiterhin unbedingt die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten – darunter fallen Schutz- und Hygienevorkehrungen, um einen Eintrag der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. So sollte Geflügel nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Kommt es zu einem auffälligen Sterben von gehaltenen Vögeln, ist dies dem Veterinäramt unbedingt mitzuteilen.


Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur selten auf Menschen übertragen. Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese trotzdem nicht berühren.


Wer tote Wildvögel findet, sollte dies weiterhin beim Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.


Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen. Weitere Informationen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest