Achtung: Gesundheitsgefahr durch den Eichenprozessionsspinner
In einigen Bereichen des Gemeindegebiets wurde das Auftreten des Eichenprozessionsspinners (EPS) festgestellt. Die Gemeinde informiert daher über mögliche Gesundheitsrisiken und das richtige Verhalten.
Was ist der Eichenprozessionsspinner?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling, dessen Raupen bevorzugt Eichenbäume besiedeln. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen sogenannte Brennhaare. Diese können durch Wind verbreitet werden und stellen eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere dar.
Gesundheitliche Auswirkungen
Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege reizen. Mögliche Folgen sind Juckreiz, Hautausschläge, Augenentzündungen sowie Atembeschwerden. Auch verlassene Nester können noch über Jahre hinweg Brennhaare enthalten und gesundheitliche Beschwerden verursachen. In seltenen Fällen sind schwere allergische Reaktionen möglich.
Verhaltensempfehlungen
- Raupen, Gespinste und Nester nicht berühren.
- Abstand zu befallenen Bäumen und Bereichen halten.
- Betroffene Gebiete insbesondere von Mai bis Juli sowie bei trockenem,
windigem Wetter meiden.
- Nach möglichem Kontakt Kleidung wechseln, waschen sowie Haut und Haare gründlich reinigen.
- Bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen.
Umgang mit befallenen Bereichen
Die Entfernung von Raupennestern darf ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte oder autorisierte Fachunternehmen erfolgen. Eine eigenständige Beseitigung wird aufgrund der Gesundheitsgefahren ausdrücklich nicht empfohlen.
Die Gemeinde kommt ihrer Verkehrssicherungspflicht insbesondere in sensiblen Bereichen nach. Dazu zählen beispielsweise:
- Kindergärten
- Spielplätze
- Stark frequentierte Aufenthaltsbereiche
In diesen Bereichen können bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, einschließlich der Entfernung von Nestern, veranlasst werden.
Situation im Außenbereich und in Waldgebieten
Viele Vorkommen befindet sich überwiegend im Außenbereich an Einzelbäumen beziehungsweise Baumgruppen außerhalb regelmäßig genutzter Aufenthalts- und Verkehrsflächen. Eine unmittelbare Gefährdung ist daher nicht erkennbar.
Eine flächendeckende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Waldgebieten, an Feldwegen oder im Außenbereich ist weder praktisch noch wirtschaftlich umsetzbar. Daher werden solche Bereiche beobachtet und die Entwicklung des Befalls fortlaufend bewertet.
Sofern sich die Gefährdungslage verändert, behält sich die Gemeinde weitere Maßnahmen vor.
Warnhinweise
An einzelnen besonders frequentierten Orten können Warnschilder aufgestellt werden. Es ist jedoch nicht möglich, sämtliche Gefahrenstellen dauerhaft und flächendeckend zu kennzeichnen.
Daher gilt grundsätzlich:
Auch dort, wo keine Warnschilder vorhanden sind, kann ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner auftreten. Spaziergänger, Waldbesucher und Erholungssuchende werden gebeten, dies bei Aufenthalten im Außenbereich stets zu berücksichtigen.
Mit diesen Maßnahmen soll insbesondere eine vollständige Sperrung von betroffenen Feld- und Waldwegen vermieden werden.
Hinweise für Grundstückseigentümer
Die genannten Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den öffentlichen Raum.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatgrundstücken sind für die Gefahrenabwehr auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich. Bei festgestelltem Befall wird empfohlen, eine zertifizierte Fachfirma für Schädlingsbekämpfung oder Baumpflege mit der Begutachtung und gegebenenfalls Beseitigung zu beauftragen.

