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Aktuelles

Grabschmuck auf Urnenrasengräbern


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürgern, liebe Nutzungsberechtigten,


Sie haben sich damals für die Beisetzung Ihrer Angehörigen in einem Urnenrasengrab und damit auch bewusst gegen ein pflegebedürftiges Grab entschieden.


Laut unserer Friedhofsordnung ist Grabschmuck auf Urnenrasengräbern nicht gestattet!


Die Pflege dieser Gräber wird von der Gemeinde, und deren Mitarbeitern übernommen und um diese nicht zu behindern, bitten wir Sie Ihren Grabschmuck zu entfernen und in Zukunft von einer Ablage am Grab bzw. auf den Gräbern abzusehen.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zukünftig den abgelegten Grabschmuck aufgrund von Pflegemaßnahmen der Grabstätten entfernen werden!

Wir bitten Sie die Friedhofsordnung zu beachten und einzuhalten.


Ihre Friedhofsverwaltung der Gemeinde Fernwald