
Hintergrundinformationen
1. Allgemeines
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird. Der Online-Dienst ermöglicht die digitale Ummeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung vor Ort dar. Das Angebot digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses.
2. Vorteile des Online-Dienstes
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung bietet im Vergleich zur klassischen Wohnsitzanmeldung vor Ort einige Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Zudem entlastet der Online-Dienst auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig. Dabei wird ein Höchstmaß an Sicherheit und Transparenz sichergestellt.
3. So funktioniert der Online-Dienst
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnort-aufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
4. Einer-für-Alle-Prinzip
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) entwickelt. Auf dem EfA-Prinzip basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für Hunderte von Online-Diensten regelt. Jedes Land kümmert sich um einen bestimmten Bereich und stellt seine Services allen anderen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Einer-für-Alle Prinzip
5. Sicherheit
Die Sicherheit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung hat höchste Priorität. Diese wird durch die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sichergestellt.
6. Rollout
Der bundesweite Anschluss erfolgt schrittweise und ist bereits in vollem Gange. Neben Hamburg kann eWA unter anderem bereits in ganz Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen genutzt werden. Es folgen im Verlauf des Jahres zahlreiche weitere Kommunen in ganz Deutschland. Die aktuelle Liste der an-geschlossenen Kommunen finden Sie hier: Elektronische Wohnsitzanmeldung: Aktuelles
Weitere Informationen zum Online-Dienst sind auf www.wohnsitzanmeldung.gov.de zu finden.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei

