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Aktuelles

Hinweis der Gemeinde Fernwald zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen


Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


immer wieder kommt es vor, dass Äste und Sträucher von privaten Grundstücken in Gehwege oder Straßen hineinragen. Für viele Menschen – etwa Eltern mit Kinderwagen, Kinder auf dem Schulweg, ältere Personen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – wird der Weg dadurch unnötig eng, gefährlich oder sogar unpassierbar. Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen werden zunehmend verdeckt, was die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.

Wir möchten Sie daher eindringlich daran erinnern, Ihr Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Bereiche regelmäßig zu kontrollieren und überhängendes Grün rechtzeitig zurückzuschneiden. Gehwege, Radwege und Fahrbahnen müssen in voller Breite und Höhe nutzbar sein – ohne Ausweichmanöver und ohne Gefährdung.

Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

1. Lichtraumprofil einhalten
Damit der öffentliche Verkehrsraum frei bleibt, ist Folgendes zwingend einzuhalten:

  • über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 m Durchgangshöhe,
  • über Fahrbahnen: mindestens 4,50 m Höhe.
    Nasses oder schneebedecktes Gehölz hängt zusätzlich durch – schneiden Sie daher mit ausreichender Reserve zurück.

2. Verkehrszeichen und Beleuchtung freihalten
Straßenlaternen, Kreuzungsbereiche und Verkehrsschilder müssen jederzeit gut sichtbar sein. Verdeckte Sichtbeziehungen können zu gefährlichen Situationen führen. Grundstückseigentümer haften für Schäden, die durch unzureichend gepflegten Bewuchs entstehen.

3. Rückschnitt während der Vegetationsperiode
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich nicht erlaubt.
Pflegeschnitte zur Verkehrssicherung sind jedoch ganzjährig zulässig und erforderlich.
Das bedeutet: Wenn Gehwege, Straßen oder Sichtbereiche eingeschränkt sind, muss der Bewuchs unabhängig von der Jahreszeit zurückgeschnitten werden. Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr benötigen jederzeit freie Durchfahrt.

4. Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungssatzung
Neben dem Rückschnitt von Hecken und Bäumen sind Sie nach der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet, Gehwege, Rinnen und Abläufe sauber zu halten und Wildkraut zu entfernen. In einigen Bereichen wachsen bereits größere Unkrautflächen in Gehwege und Rinnen hinein, was das Ortsbild beeinträchtigt und den Abfluss von Regenwasser behindert.

5. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen rechnen. Dazu können Anordnungen oder im Einzelfall auch eine Ersatzvornahme auf Kosten des Grundstückseigentümers gehören. Diese Maßnahmen lassen sich leicht vermeiden, wenn rechtzeitig Rückschnitt- und Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.


Unser Appell:
Sorgen Sie für freie, sichere und gepflegte Gehwege und Straßen. Ein ordnungsgemäß eingehaltenes Lichtraumprofil, sichtbare Verkehrszeichen und saubere Wege dienen der Sicherheit aller und tragen zu einem gepflegten Erscheinungsbild unserer Gemeinde bei.

Ihre Gemeinde Fernwald