Beteiligungsberichte

Beteiligungsberichte

Möchte sich eine Gemeinde wirtschaftlich beteiligen und verfügt hierbei über mindestens 20 % der Anteile eines Unternehmens, hat sie dies in einem Bericht darzulegen. 

Der Bericht muss jährlich erstellt werden und entspricht den gesetzlichen Regelungen des § 123a Hessische Gemeindeordnung (HGO).