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Abfall / Entsorgung

Abfuhrkalender

Der Abfuhrkalender der Gemeinde Fernwald wird jedem Haushalt in Papierform zur Verfügung gestellt. Nach der Verteilung per Austräger liegen weitere Exemplare für Sie im Rathaus bereit. Nutzen Sie auch den Service der Abteilung für Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen. Die Abfallwirtschaft bietet nämlich einen Internet-Abfuhrkalender an, der individuell nutzbare Funktionen besitzt. Der Kalender enthält Informationen speziell für Ihre Straße mit Wochenübersicht, Jahreskalender, Termine als Liste und Termine als iCalender.

Wertstoffhof

Wir bieten die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über den


Wertstoffhof in Fernwald – Albach, „Erddeponie“

Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?

 

·         Altholz aus dem Wohnbereich, kein Außenholz

·         Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips, kein Asbestzement, keine Wellplatten

·         Metall ohne Gaskartuschen oder Ölanhaftungen, keine Autoteile

·         Energiesparlampen und LED`s

·         Korken aus Naturkork

·         Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße, keine Bildschirme

·         Papier und Pappe

·         Astwerk holzig mit daran hängenden Blättern, kein Gras

·         Hart-Kunststoffe „nicht vom Bau“, z.B. Regenfass, Gartenstühle, Rührschüsseln, Eimer

·         Kunststoffrohre „vom Bau“, bis 1m Länge

·         Toner- und Tintenkartuschen

·         CD`s und DVD`s ohne Hülle

 

Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die sie anliefern möchten.

Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.


Wer darf anliefern?

Der Wertstoffhof darf von Einwohner*innen  des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.

 

Welche Mengen können abgegeben werden?

Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben.
Bei Astwerk können Sie den Inhalt eines kleinen Anhängers abgeben. 
Diese Menge entspricht einem halben Kubikmeter,
also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen.

 

„Wer hat Recht“?

Den Anweisungen der Mitarbeiter im Wertstoffhof ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen, deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.

Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen.

 

Was gibt es noch für Möglichkeiten?

Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Metalle, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung unter 0641 26 55 98 88 oder www.lkgi.de

Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220

nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig.

Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/ Pappe sind stets kostenfrei.

Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag   8 – 12.15 und 13 – 17 Uhr
sowie Samstag 9 – 14 Uhr
Samstags v0n 9 – 12 Uhr mit Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle.

Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die sie anliefern möchten.

Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.

 

Das Kompostwerk Rabenau-Geilshausen, Zum Noll 50:

Gartenabfälle wie Astwerk, Gras und Laub (größere Mengen gegen Gebühr) können in der Kompostierungsanlage abgegeben werden.

 

Holz im Wertstoffhof

Diese Hölzer können in die Holzcontainer:

·  Holz unbehandelt sowie lackiert, lasiert, verleimt

·  Möbel, Innentüren, Platten aus Holz, aus Holzwerkstoffen, auch Spanplatten, Sperrholzplatten, Multiplex, auch z.B. Holz-Schublade mit Kunststoffanteil Arbeitsplatten aus Holz mit  beschichteter Oberfläche

· Obstkisten (Einweg), auch Transportkisten aus Holzwerkstoffen, unbehandelte Holzpaletten, auch mit Paletten-Fuß aus Holzwerkstoffen 

· Schaltafel, Schalholz vom Betonieren ohne Öl-Anhaftungen

· Holz-Laminat ja, aber kein Kunststoff-Laminat

Das Holz geht in Biomasse-Kraftwerke, die Verbrennungsenergie wird genutzt.

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Generell darf kein mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im Wertstoffhof angenommen werden, also kein Holz aus dem Außenbereich: Keine Zäune, keine Außentüren, kein Holzfachwerk, keine Bahnschwellen, keine imprägnierten  Bauhölzer, keine Fensterrahmen, keine Fensterläden, keine Gartenmöbel.

Grundsätzlich gilt: Bei Holz aus dem Außenbereich ist davon auszugehen, dass dieses Material imprägniert ist. Bei Zäunen, Jägerzäunen, Gartenmöbeln, Spielplatzgeräten, Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen. Beim Kauf war es ursprünglich oft grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert. In wenigen Jahren verschwindet die Farbe, die chemischen Inhalte sind jedoch noch vorhanden.

Deshalb müssen diese Hölzer über das Abfallwirtschaftszentrum AWZ Lahnstraße 220 in Gießen entsorgt werden, eine Verwertung über dafür zugelassene Entsorger ist ebenfalls möglich.

Bauschutt im Wertstoffhof:

Bauschutt darf nur sortenrein angeliefert werden, also ohne Kabel, Metall, Holz oder Erde oder Ähnliches. 

Zum Bauschutt gehören:

·         Klinkersteine, Ziegelsteine, Natursteine

·         Waschbecken & Toilettenschüssel

·         Betonstücke, - reste, -rohre

·         Boden- & Wandfliesen

·         Porzellangeschirr

·         Backsteine

·         Pflastersteine

·         Zement und Mörtel

·         Splitt und Kies

 

Der an den kommunalen Wertstoffhöfen im Landkreis Gießen angenommene Bauschutt wird direkt zu ortsnahen Bauschuttverarbeitern im Landkreis gefahren und dient zum Beispiel als standfester Untergrund für den Straßenbau.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Keine Erde, kein Lehm, kein Porenbeton, kein Rigips. Sie  ziehen Feuchtigkeit an und sind  damit nicht formstabil und nicht frostfest.

Im AWZ Abfallwirtschaftszentrum Gießen Lahnstraße 220 werden Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine kostenpflichtig angenommen und haben  einen andere etwas teurere Verwertungsweg.

 

Zu den Wertstoffhöfen darf auf gar keinen Fall Asbestzement gebracht werden,. Auf den Wertstoffhöfen können Dach-Wellplatten auch nicht in „asbesthaltig“ oder „asbestfrei“  eingestuft werden, darum werden gar keine Wellplatten angenommen. Hier hilft die Abfallberatung weiter.

Metalle im Wertstoffhof

Fast alle Arten von Metall können in den Metallcontainer, sie werden für die Herstellung neuer Metallprodukte weitergegeben.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Keine Feuerlöscher, denn sie könnten noch unter Druck stehen

Keine Gaskartuschen, auch sie stehen unter Druck

keine ölverschmutzten Teile

keine Autoteile

 

 

Papier und Pappe im Wertstoffhof:

 

Kartons füllen Sie flachgelegt in die Container, außerdem Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Sie dienen als Recycling-Material für die Karton- und Recyclingpapier--Herstellung


Und wussten Sie schon, dass die Gebühr für eine zusätzliche blaue Tonne für Papier bei Ihnen zuhause nur 12 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufstellgebühr von 30 € beträgt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich an den Fachdienst  Abfallwirtschaft, Riversplatz 1-9 in 35394 Gießen.

 

Hartkunststoffe „nicht vom Bau“  im Wertstoffhof

 

Diese Kunststoff-Gegenstände  können zum Beispiel zum Wertstoffhof:

·         Gartenstühle

·         Rührschüsseln

·         Eimer

·         Wäschekörbe

·         Regenfass, bitte größere Stücke als 300 Liter Inhalt zerteilen

 

Diese Dinge tragen am Boden die Bezeichnung „PP“ und „PE“ und sind gut verwertbar. Der Verwerter geben das nach Reinigung gemahlene Granulat weiter in die Produktion neuer Kunststoffprodukte wie Putzeimer oder Autoteile.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Alle Arten von Weichplastik sind nicht auf den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben, denn sie sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung nicht verwertbar, also keine Gartenschläuche, keine Folien, keine Aufblas-Artikel, diese gehören in die graue Restmülltonne.

 

Kunststoff-Verpackungen gehören zuhause in die gelbe Tonne.

 

Ebenfalls nicht zum Wertstoffhof gehören die Kunststoffe „vom Bau“ , also keine  Spülkästen, keine Fußbodenleisten, keine Bodenbeläge, keine Rolläden, keine Regenrinnen, denn diese sind aus anderen Materialien hergestellt, vor allem PVC, und gehören damit entweder in die graue Restmülltonne oder zum Abfallwirtschaftszentrum oder können, falls sperrig, zur Sperrmüllabholung angemeldet werden.

 

Auf keinen Fall dürfen  Benzinkanister oder Öltanks in den Container, denn obwohl sie leer sein mögen, hat sich das vorher enthaltene Öl in den Kunststoff hineingearbeitet. Bitte fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach Abgabemöglichkeiten unter Telefon 0641 9390 - 1996 bis 1998  abfallwirtschaft@lkgi.de .

Kunststoffrohre „vom Bau“

In die Gitterboxen auf dem Wertstoffhof gehören folgende Kunststoff-Rohre:

·         Alle Kunststoffrohre, die aus einem Material bestehen, es gibt die vielfältigsten Bezeichnungen wie PE, PVC, PP

·         HDPE-Rohre (Gas-, Wasser-, Kabelschutzrohre)

·         Riffel-Rohre

·         Drainagerohre ohne Kokos-Ummantelung

 

Lange Rohre sollten für die Aufnahme in die Gitterboxen auf 1 m Länge geschnitten sein. Das Rohr-Material dient als Vormaterial für neue Kunststoffprodukte.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Nicht verwertbar sind Rohre aus Verbund-Werkstoffen, also keine vernetzten Rohre, keine geschäumten Rohre, keine Dachrinnen oder Fallrohre, keine Glasfaser-verstärkten Rohre, keine Rohre von der Fußbodenheizung, auch keine Bewässerungs- oder Gartenschläuche.

Diese gehören je nach Größe in die graue Restmülltonne, oder zur Direkt-Anlieferung ins Abfallwirtschaftszentrum AWZ, Lahnstraße 220 in Gießen.

 

Astwerk im Wertstoffhof

 

Astwerk kann mit einem kleinen Hänger angeliefert werden in einer Menge bis zu 0,5 m³, dies ist vergleichbar mit dem Volumen von zwei normalen Altpapiertonnen.

 

  • Zum Astwerk zählen Zweige von Bäumen und Heckenschnitt, selbstverständlich mit den anhängenden Blättern.

 

Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:

Grasschnitt jedoch ist von der Annahme auf dem Wertstoffhof ausgeschlossen.  Der Grund dafür ist die mögliche Entstehung von Sickersäften und Gerüchen, denn das Material kann ja in den Containern auf dem Wertstoffhof nicht vermengt werden, dies geschieht erst in der nachfolgenden Kompostierung. 

Als beste Möglichkeit für Gras und Laub empfiehlt der Landkreis, es im eigenen  Garten gut gemischt mit strukturreichem Material (kleinteilige Äste), zu einem Komposthaufen aufzuschichten und so gleichzeitig guten Kompost für den Garten zu gewinnen.

Alternativ  dazu kann es in die Biotonne eingefüllt werden. 

Sowohl Astwerk als auch Gras und Laub können (in größeren Mengen gegen Gebühr) abgegeben werden:

-       In der Kompostierungsanlage Rabenau-Geilshausen, Zum Noll 50

-       im Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstraße 220

 

Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße im Wertstoffhof

 

Elektro-Kleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 30 cm werden am Wertstoffhof angenommen. Der Landkreis übergibt die eingesammelten Elektrogeräte dem Rücknahmesystem der Hersteller. Die einzelnen Bestandteile werden für die Herstellung von neuen Elektrogeräten gebraucht.

 

 Elektro-Kleingeräte, die ausschließlich mit Netzstrom, also über ein Kabel mit Strom versorgt werden, gehören In den Absetzcontainer.  Hierbei handelt es sich um Geräte, in denen keine Batterie oder kein Akku enthalten ist und die keinen Bildschirm besitzen. Dazu gehören zum Beispiel:


·         Kleinere Kaffemaschinen

·         Mixer

·         Bügeleisen

·         Anrufbeantworter

·         Computertastaturen

·         Eierkocher

                                                                                                       ·         Fön


 

Elektro-Kleingeräte, die eine Batterie oder Akku enthalten, werden am Wertstoffhof In einer Extra-Box angenommen, dazu gehören zum Beispiel:

·         Akkuschrauber

·         Taschenlampen

·         Radiowecker

·         Programmierbare Geräte wie Notebook, Tablet, Handy

·         Dazu gehören mittlerweile auch Artikel wie der „blinkende Schuh“, also Artikel, in denen ein kleines elektronisches Teil fest eingebaut ist.

·         Feuermelder

 

 

Wussten Sie schon?

Auf Grund des neuen Elektro-Gesetzes müssen Händler, deren Geschäfts-Fläche für Elektrogeräte mindestens 400 qm beträgt, auch kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm zurücknehmen, völlig unabhängig von einem gleichzeitigen Neukauf.

Lose Batterien und Akkus

sollten nicht über lange Zeit zuhause aufbewahrt werden, denn sie altern: Batterien „laufen aus“, wenn sie feucht werden, und Akkus können altern, indem sie sich aufblähen und sogar eine gewisse Explosionsgefahr darstellen. Diese Alterung geschieht auch dann, wenn sie tief entladen sind.

 

Lose Batterien und Akkus werden nicht am Wertstoffhof angenommen.

 

Der Handel ist verpflichtet, deutlich sichtbar im Kassenbereich eine Rücknahme von kleinen Batterien und Akkus anzubieten. Die Abgabe ist außerdem auch am Schadstoffmobil möglich und im Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen.

 

·         Flaschenkorken aus Naturkork

Diese werden weitergegeben zur Herstellung von Korkschrot für die Weiterverarbeitung als Korkplatten.


·         Energiesparbirnen und LED`s:
Energiesparlampen enthalten einen geringen Anteil an Quecksilber und gehören darum nicht in die Restmülltonne.
Die Inhaltsstoffe von LED`s sind gut verwertbar und werden daher am Wertstoffhof angenommen. Beide Lampenarten werden dem Rücknahmesystem der Hersteller übergeben und dienen als Material für die Herstellung neuer Produkte.

Sonstige Glühbirnen dürfen einfach in die Restmülltonne gegeben werden.

 

·         CD`s ohne Hülle:
Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine markierte rote Tonne zur Annahme. Die CD`s werden vom Verwerter gereinigt, gemahlen und dienen als Material für neue Kunststoffprodukte.

·         Toner- und Tintenkartuschen:
Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine weitere markierte rote Tonne zur Annahme.  Die Toner- und Tintenkartuschen werden sortiert und teils gereinigt direkt wiederverwendet, zum Teil geschreddert und der Kunststoff wird verwertet. Unbrauchbare Anteile werden verbrannt und die Energie genutzt.


Zwischenlagerfläche für Ast- und Strauchwerk

Seit dem 01.03.2019 gelten nachfolgende Preise für die Annahme von Ast- und Strauchwerk auf der Zwischenlagerfläche für Ast- und Strauchschnitt. Privatpersonen aus Fernwald werden zukünftig nicht mehr von einer Gebühr befreit.

Ast- und Strauchwerk:

Innerhalb Fernwald (mehr als Kofferraumladung)              39,-€/t zzgl. 19 % USt. (sortenrein getrennt)

Außerhalb von Fernwald und gewerblich                             49,-€/t zzgl. 19 % Ust. (sortenrein getrennt)

Stamm- und Wurzelholz:

Innerhalb, außerhalb von Fernwald und gewerblich          60,-€/t zzgl. 19 % Ust. (sortenrein getrennt)

Gras und Laub:

Innerhalb, außerhalb von Fernwald und gewerblich          49,-€/t zzgl. 19 % Ust. (sortenrein getrennt)

Kompostabgabe nach Terminvereinbarung: 

Innerhalb, außerhalb von Fernwald und gewerblich          kostenfrei

Terra Planta Abgabe:

Innerhalb, außerhalb von Fernwald und gewerblich          0,30 €/l inkl. 19 % Ust. (lose Masse)


Der Wertstoffhof hat, zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten, jeden zweiten Samstag im Monat von   09:30 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet.

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Restmüllsäcke und Bioabfallsäcke

Die Gemeinde Fernwald bietet jedem  Einwohner / jeder Einwohnerin die Möglichkeit Restmüllsäcke und Bioabfallsäcke gegen einen Preis von 3,50 Euro zu erwerben.

Menschen, die an Inkontinenz leiden und Eltern von Kindern bis zum 2. Lebensjahr, erhalten für die Entsorgung von Windeln, alle drei Monate drei Säcke kostenlos.

Die Restmüllsäcke und Bioabfallsäcke können zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung geholt werden.