Jugendzentren
Fernwald hat insgesamt zwei selbstverwaltete kommunale Jugendräume in Albach und Steinbach, die durch die Jugendpflege betreut werden.
In diesem Zusammenhang besteht in den Jugendräumen ein generelles Rauch- und Spirituosenverbot.
Die Jugendräume können innerhalb der Benutzungszeiten von mindestens zwei Juz - Vorstandsmitgliedern geöffnet werden.
Jugendliche, die nicht im Jugendzentrumsvorstand sind, können sich für Öffnungszeiten an die Jugendpflege der Verwaltung wenden.
