Abfall: Elektroschrott entsorgen

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Fernwald
Abfallwirtschaft Landkreis Gießen
Sie können die Entsorgung von Elektrogeräten zweimal pro Jahr anmelden (Sperrmüll).
Rufnummer Anmeldung: 0641/26559888 - Mo.-Fr. 7.00-18.00 Uhr

Gemeinde Fernwald
Kleine Elektrogeräte bis Toastgröße werden über den Wertstoffhof der Gemeinde entsorgt.
Rufnummer Wertstoffhof: 06404/63808 - Mo.-Do. 7.00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00 Uhr
Fr. 7-12.30 Uhr u. 13.30-15.30 Uhr
Am 2. Samstag im Monat von 9.30-12.00 Uhr

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende