Hintergrund
Bislang wurden in der Gemeinde Fernwald die Kosten für den Ausbau und die grundhafte Erneuerung von Straßen durch einmalige Straßenbeiträge nach § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) auf die Anliegerinnen und Anlieger der betroffenen Straße umgelegt. Das führte teilweise dazu, dass einzelne Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sehr hohe Beträge zahlen mussten.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 hat der Hessische Landtag den Städten und Gemeinden ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben und – falls ja – ob dies einmalig oder wiederkehrend geschieht.
Die Gemeindevertretung Fernwald hat am 02.07.2024 beschlossen, wiederkehrende Straßenbeiträge nach § 11a KAG zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze einzuführen.
Ziel der wiederkehrenden Straßenbeiträge
Mit der Einführung dieses Systems soll die Beitragslast gerechter verteilt werden. Während früher wenige Anlieger einmalig hohe Beiträge zahlen mussten, werden die Kosten nun auf alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebiets verteilt. Dadurch zahlen Bürgerinnen und Bürger deutlich geringere Beträge.
Der Gemeindeanteil, also der Anteil, den die Gemeinde selbst trägt, variiert je nach Abrechnungsgebiet und liegt zwischen 25 % und 75 %.
Nicht beitragspflichtig sind Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen – diese werden weiterhin vollständig durch die Gemeinde finanziert.
Beiträge werden nur dann erhoben, wenn in einem Abrechnungsgebiet grundhafte Sanierungen von Straßen durchgeführt werden.
Wichtig ist die Unterscheidung zu den Erschließungsbeiträgen nach §§ 123 ff. Baugesetzbuch (BauGB). Diese fallen weiterhin für die erstmalige Herstellung von Straßen, z. B. in Neubaugebieten, an und werden direkt von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen.
Ablauf und Grundlagen
Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil
Das Gemeindegebiet Fernwald ist in mehrere Abrechnungsgebiete unterteilt.
Ein Abrechnungsgebiet umfasst jeweils einen räumlich und funktional zusammenhängenden Bereich.
Die Gemeinde Fernwald hat insgesamt 6 Abrechnungsgebiete:
Abrechnungsgebiet 1: Steinbach Ortskern
Abrechnungsgebiet 2: Steinbach Gewerbegebiet Ruhberg
Abrechnungsgebiet 3: Steinbach Gewerbegebiet Oppenröder Straße
Abrechnungsgebiet 4: Annerod Ortskern
Abrechnungsgebiet 5: Annerod Gewerbegebiet
Abrechnungsgebiet 6: Albach Ortskern + Aussiedlerhöfe
Verteilermaßstab
Die beitragsrelevanten Kosten eines Abrechnungsgebiets werden auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verteilt. Für die Berechnung sind folgende Merkmale maßgeblich:
- Grundstücksfläche
- Nutzungsfaktor, z. B. Anzahl der Vollgeschosse, Garagen- oder Gartengrundstücke
- Artzuschlag, je nachdem, ob es sich um Wohn- oder Gewerbenutzung handelt
In beplanten Gebieten richten sich die Vollgeschosse nach dem Bebauungsplan, in unbeplanten Gebieten nach der tatsächlichen Bebauung.
Verschonung von Grundstücken
Grundstücke, für die in den letzten 25 Jahren – vor oder nach Inkrafttreten der Satzung – bereits einmalige Straßenbeiträge (§ 11 KAG) oder Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden, bleiben von wiederkehrenden Beiträgen verschont.
Diese Befreiung gilt, bis der durch die früheren Zahlungen abgegoltene Vorteil aufgebraucht ist, längstens jedoch für 25 Jahre ab Entstehung des ursprünglichen Beitragsanspruchs.
Straßenbaumaßnahmen
Grundlage für künftige Maßnahmen ist eine komplette Straßenbefahrung in Fernwald zur Zustandserfassung und Qualitätsbewertung. Daraus resultiert ein erstes Straßenbauprogramm.
Nur investive Maßnahmen (grundhafte Erneuerungen, Verbesserungen oder Erweiterungen) sind beitragspflichtig.
Unterhaltungsarbeiten, wie etwa das Ausbessern von Schlaglöchern oder kleinere Reparaturen, bleiben beitragsfrei und werden vollständig von der Gemeinde getragen.
Weitere Informationen
Beitragserhebung
Der Beitrag wird per Beitragsbescheid erhoben.
Mit dem tatsächlichen Baubeginn kann die Gemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags verlangen.