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Solarpark Steinbach

Geplanter Solarpark südlich von Steinbach


Das Wichtigste in Kürze

  • Geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in Steinbach, nahe zum Windpark Höhlerberg/Helgenwald
  • Fläche: rund 19 Hektar, beidseits der Autobahn A5
  • durch gemeinsames Umspannwerk mit dem Windpark  Höhlerberg/Helgenwald werden Synergien genutzt
  • Vereinbarte Nutzungsentgelte sichern die finanzielle Beteiligung der Gemeinde


Bereits genehmigt sind die beiden Windenergieanlagen (WEA) des Windparks Höhlerberg (schwarz). Die geplante Erweiterung „Helgenwald“ umfasst vier WEA: Zwei auf Licher Flächen, eine auf einem Privatgrundstück in Fernwald und eine auf kommunalen Flächen im Gemeindegebiet (HEL 4, rot). Gelb schraffiert: geplanter Freiflächen Solarpark; blau: geplantes Umspannwerk; grün: Schützenhaus Fernwald/Garbenteich.


Projektbeschreibung

Die Qair Deutschland GmbH plant in Steinbach die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in unmittelbarer Nähe zum Windpark Höhlerberg/Helgenwald. Durch die gemeinsame Nutzung der Netzinfrastruktur, insbesondere eines geplanten Umspannwerks, können Synergien zwischen den Projekten genutzt werden.

Die geplante Fläche umfasst rund 19 Hektar und liegt beidseits der Bundesautobahn A5. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Für die Umsetzung des Projektes sind daher Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fernwald hat in ihrer Sondersitzung am 18.02.2026 den Nutzungsvertrag zum Solarpark Steinbach beschlossen. Zuvor wurden die Vertragswerke in der Verwaltung erarbeitet und im Gemeindevorstand sowie im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) beraten.

Der geschlossene Nutzungsvertrag bildet die Grundlage für die Nutzung gemeindlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Solarpark. Darin werden unter anderem Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Fragen der Flächennutzung, Laufzeiten sowie Regelungen zum Rückbau und zur Wiederherstellung der Flächen nach Ende der Nutzung festgehalten.

Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags sind zudem vereinbarte Nutzungsentgelte. Durch diese wird die Gemeinde finanziell an der Nutzung ihrer Flächen beteiligt. Gleichzeitig schafft der Vertrag klare Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb und spätere Stilllegung der Anlagen und stellt sicher, dass die Interessen der Gemeinde Fernwald langfristig gewahrt bleiben.