Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Windenergieanlagen im Wald zwischen Fernwald, Pohlheim und Lich bereits genehmigt und im Bau
- Geplante Erweiterung um zunächst drei Anlagen, plus eine zusätzliche sechste Anlage auf Gemeindeflächen
- Gemeinde Fernwald beteiligt sich aktiv am Projekt, um die Energiewende vor Ort mitzugestalten
- Beteiligung der Gemeinde ermöglicht auch finanzielle Vorteile für die Kommune
- §durch gemeinsames Umspannwerk mit Solarpark Steinbach werden Synergien genutzt

Projektbeschreibung
Im Windpark Höhlerberg errichtet die Qair Deutschland zusammen mit Koehler Renewable Energy im Wald zwischen Fernwald, Pohlheim und Lich gerade zwei Windenergieanlagen. Die Genehmigungen hierzu wurden bereits 2023 erteilt.
Die Anlage auf Fernwalder Gemarkung steht dabei auf einem Grundstück der Stadt Pohlheim. Für die geplante Erweiterung im Bereich Helgenwald waren zunächst drei weitere Anlagen vorgesehen (zwei auf Licher Flächen, eine auf einem Privatgrundstück in Fernwald).
Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Fernwald frühzeitig in Gespräche mit dem Vorhabenträger eingestiegen, um den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv zu begleiten und eine faire Beteiligung der Kommune an dem Projekt zu sichern. Ziel war es dabei nicht allein, wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern insbesondere auch die Möglichkeit zu schaffen, an einem Projekt zu partizipieren, das auf Flächen im Gemeindegebiet sowie in unmittelbarer Nähe zum Lebensumfeld vieler Fernwalder Bürgerinnen und Bürger realisiert wird.
„Wenn Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im direkten Umfeld der Gemeinde entstehen, ist es aus unserer Sicht nur folgerichtig, dass Fernwald hiervon auch konkret profitiert und die Entwicklung nicht nur passiv hinnimmt, sondern aktiv mitgestaltet“, so Bürgermeister Rosenke.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fernwald hat in ihrer Sondersitzung am 18.02.2026 den Nutzungsvertrag zur geplanten Erweiterung des Windparks Höhlerberg-Helgenwald beschlossen. Zuvor waren die Vertragswerke in der Verwaltung erarbeitet und im Gemeindevorstand sowie im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) beraten worden.
Der geschlossene Nutzungsvertrag bildet die Grundlage für die Nutzung gemeindlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Windparkprojekt. Darin werden unter anderem Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Fragen der Flächennutzung, Laufzeiten sowie Regelungen zum Rückbau und zur Wiederherstellung der Flächen nach Ende der Nutzung festgehalten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags sind zudem vereinbarte Nutzungsentgelte. Durch diese wird die Gemeinde finanziell an der Nutzung ihrer Flächen beteiligt. Gleichzeitig schafft der Vertrag klare Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb und spätere Stilllegung der Anlagen und stellt sicher, dass die Interessen der Gemeinde Fernwald langfristig gewahrt bleiben.
