Wegebaulast nach Telekommunikationsgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde nimmt die Aufgaben im Zusammenhang mit der Wegebaulast nach dem Telekommunikationsgesetz wahr.

    Hierzu gehört insbesondere die Koordination und Abstimmung mit Telekommunikationsunternehmen, die Leitungen im öffentlichen Straßenraum verlegen oder betreiben.

    Die zuständigen Mitarbeitenden fungieren als Ansprechstelle für entsprechende Vorhaben, prüfen Anträge und begleiten die Umsetzung unter Berücksichtigung der kommunalen Belange.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende