Sportanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde ist für den Betrieb, die Unterhaltung und die Weiterentwicklung der gemeindlichen Sportanlagen zuständig.

    Hierzu zählen insbesondere Sportplätze, Hallen sowie weitere Einrichtungen für den Breiten- und Vereinssport.

    Die zuständigen Mitarbeitenden koordinieren die Nutzung, organisieren Instandhaltungsmaßnahmen und stehen für Anfragen im Zusammenhang mit den Sportanlagen zur Verfügung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende